Verkehrswertgutachten gem § 194 BauGB                            

Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert als Vollgutachten oder als Kurzgutachten (Wohnungen, Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser, Gewerbe-immobilien) nach § 194 BauGB. Dabei berücksichtigen wir neben den aktuellen Daten wie Bausubstanz, rechtliche Gegebenheiten oder Standortqualität, auch die aktuellen Marktrends.

Wann ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich?

Ein umfangreiches Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB beinhaltet neben dem aktuellen Verkehrswert auch eine umfangreiche Baubeschreibung und Mängelbeurteilung. Nicht immer ist ein derartiges Vollgutachten über 35 bis 40 Seiten erforderlich. Oftmals reicht auch ein informatives Kurzgutachten über 15 bis 20 Seiten, welches nach den gleichen Kriterien erstellt wird wie ein Vollgutachten, lediglich die Bau- und Mängelbeschreibung fehlt. Ein Vollgutachten sollte immer dann angefordert werden, wenn es zur Vorlage bei Gericht oder sonstigen Behörden erforderlich ist.

Verkehrswertgutachten sind z.B. bei Vermögensauseinandersetzungen im Zusammenhang mit Immobilien erforderlich wie z.B. bei:

· Scheidung / Trennung

· Erbschaft / Schenkung

· Zwangsversteigerungen

· Pflegschaften

· Vermögensaufstellungen

Einblick in die Bausubstanz

 

Die große Sorge von Immobilienkäufern sind oft unterlassene Instandsetzungen oder versteckte Baumängel. Deren Beseitigung kann unter Umständen die Investition deutlich erhöhen. Als Sachverständige für Immobilienbewertung besichtige ich die Immobilie und untersuche diese auch auf mögliche Baumängel bzw. Bauschäden. Weiterhin werden mögliche anstehende Sanierungsmaßnahmen und die hierfür anfallenden Kosten kalkuliert. Auch der energetische Zustand wird bewertet.

 

Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

 

Der Verkehrswert auch Marktwert genannt wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch).

 

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigt wird. Zielgruppe sind Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte.

 

qualifiziert gem § 24 BelWertVNeues 

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