Wohnflächenberechnung und Grundrisserstellung

 

Nicht nur Mieter und Vermieter sollten genau die angegebene Wohnungsgröße überprüfen lassen, sondern vor allem auch Käufer und Verkäufer von Immobilien. Insbesondere bei Dachschrägen weicht die tatsächliche Wohnfläche häufig um mehr als die gesetzlich zulässigen 10 Prozent ab. Hier können hohe Vermögensschäden und Forderungen nach Schadensersatz die Folge sein.

 

Auch bei der Finanzierung von Immobilien fordern die Banken qualifizierte Wohnflächenberechnungen gem. WoFIV sowie einen bemaßten Grundriss mit Stempel und Unterschrift von einem Sachverständigen an. Die von mir erstellten Berechnungen werden von Hypothekenbanken anerkannt.

 

 

Beispiel beim Kauf einer Immobilie:

  • Die angegebene Wohn- Nutzfläche beträgt 175 m²
  • Der Kaufpreis beträgt 2.600 €/m², also 455.000 €
  • Nach Überprüfung der Flächen stellte sich heraus, dass die tatsächliche Wohn- und Nutzfläche lediglich 147 m² beträgt. Das bedeutet bei einem Kaufpreis von 2.600 €/m² eine Überteuerung der Immobilie von 72.800 €
  • Hinzu kommen noch die überhöhten Nebenkosten (Notar, Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer und ggf. Makler). Angenommen, die Immobilie wird über einen Makler erworben, fallen rund 11.000 € mehr Nebenkosten an.
  • Einsparung insgesamt: 83.720 €

Als unabhängiger - und zertifizierter Sachverständiger (DGSV) überprüfe ich die relevanten Flächen und ermittele so die tatsächlich vorhandenen Wohn- und Nutzflächen mit einem lasergesteuerten Messgerät der neuesten Generation mit einer Messgenauigkeitvon +/- 2 mm. 

 

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