Nicht nur Mieter und Vermieter sollten genau die angegebene Wohnungsgröße überprüfen lassen, sondern vor allem auch Käufer und Verkäufer von Immobilien. Insbesondere bei Dachschrägen weicht die tatsächliche Wohnfläche häufig um mehr als die gesetzlich zulässigen 10 Prozent ab. Hier können hohe Vermögensschäden und Forderungen nach Schadensersatz die Folge sein.
Auch bei der Finanzierung von Immobilien fordern die Banken qualifizierte Wohnflächenberechnungen gem. WoFIV sowie einen bemaßten Grundriss mit Stempel und Unterschrift von einem Sachverständigen an. Die von mir erstellten Berechnungen werden von Hypothekenbanken anerkannt.
Beispiel beim Kauf einer Immobilie:
Als unabhängiger - und zertifizierter Sachverständiger (DGSV) überprüfe ich die relevanten Flächen und ermittele so die tatsächlich vorhandenen Wohn- und Nutzflächen mit einem lasergesteuerten Messgerät der neuesten Generation mit einer Messgenauigkeitvon +/- 2 mm.
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