Sofern Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, muss seit 2014 spätestens bei der Besichtigung durch einen Kauf- Mietinteressenten ein Energieausweis vorliegen. Da Besichtigungen oftmals sehr kurzfristig vereinbart werden, ist es sinnvoll, den Energieausweis bereits im Vorfeld zu beantragen.
Welcher Ausweis ist für Sie erforderlich?
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Baujahr bis 1977 |
Baujahr ab 1978 |
Neubau |
Bis zu 4 Wohneinheiten |
Bedarfsausweis * |
freie Wahl |
freie Wahl |
Bis 5 Wohneinheiten |
freie Wahl |
freie Wahl |
Bedarfsausweis * |
*Ausnahme: Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
Bedarfsausweis
Ermittlung der Gebäudedaten immer in Verbindung mit einem Ortstermin oder online
Detaillierte Berechnung, Zonierungen und energetische Bilanzierung nach DIN V 18599
Erstellung des Energieausweises gemäß der gesetzlichen Vorlage
Bei öffentlichen Gebäuden liefern wir auch den erforderlichen Aushang
Erarbeitung kurz gefasster wirtschaftlicher Modernisierungs-Empfehlungen
Verbrauchsausweis
Prüfung auf Plausibilität der Verbrauchswerte
Erstellung des Verbrauchsausweises mittels vom Eigentümer zusammengefasster Daten
Erstellung des Energieverbrauchsausweises gemäß der gesetzlichen Vorlage
Erarbeitung kurz gefasster wirtschaftlicher Modernisierungs-Empfehlungen
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