Energieausweis

 

Sofern Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, muss seit 2014 spätestens bei der Besichtigung durch einen Kauf- Mietinteressenten ein Energieausweis vorliegen. Da Besichtigungen oftmals sehr kurzfristig vereinbart werden, ist es sinnvoll, den Energieausweis bereits im Vorfeld zu beantragen.

 

Welcher Ausweis ist für Sie erforderlich?

 

 

Baujahr bis 1977

Baujahr ab 1978

Neubau

Bis zu 4 Wohneinheiten

Bedarfsausweis *

freie Wahl

freie Wahl

Bis 5 Wohneinheiten

freie Wahl

freie Wahl

Bedarfsausweis *

*Ausnahme: Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.

 

Unser Leistungsspektrum umfasst:

 

Bedarfsausweis

  • Ermittlung der Gebäudedaten immer in Verbindung mit einem Ortstermin oder online

  • Detaillierte Berechnung, Zonierungen und energetische Bilanzierung nach DIN V 18599

  • Erstellung des Energieausweises gemäß der gesetzlichen Vorlage

  • Bei öffentlichen Gebäuden liefern wir auch den erforderlichen Aushang

  • Erarbeitung kurz gefasster wirtschaftlicher Modernisierungs-Empfehlungen

Verbrauchsausweis

  • Prüfung auf Plausibilität der Verbrauchswerte

  • Erstellung des Verbrauchsausweises mittels vom Eigentümer zusammengefasster Daten

  • Erstellung des Energieverbrauchsausweises gemäß der gesetzlichen Vorlage

  • Erarbeitung kurz gefasster wirtschaftlicher Modernisierungs-Empfehlungen

muster-verbrauchsausweis.pdf
PDF-Dokument [13.0 MB]
muster-bedarfsausweis.pdf
PDF-Dokument [13.2 MB]

qualifiziert gem § 24 BelWertVNeues 

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